Insolvenzantragspflicht wieder in Kraft
von Johannes Müller
Stand 14.05.2021
Ab dem 01.05.2021 ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgehoben worden. Sie galt zuletzt ohnehin nur noch für Unternehmen, die auf die Auszahlung der seit November vorgesehenen staatlichen Hilfen warteten. Ab dem 1. Mai 2021 gilt die Antragspflicht nun wieder für alle Unternehmen.
Der BDU und seine Restrukturierungsexperten aus dem Fachverband Sanierung- und Insolvenzberatung unterstützen die Entscheidung der Politik, die corona-bedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht mehr zu verlängern. Unternehmen müssen jetzt schnell einen Kassensturz machen und trotz Pandemie ihre Transformation anstoßen.
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