Johannes Müller

Zum Jahresschluss die neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen ab 1. Januar 2023

von Johannes Müller

Finanzkommunikation und Finanzierung

Stand 28.12.2022

Am vergangenen Freitag hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU veröffentlicht. Sie wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

 

Neu ist, dass sie das Wort „Unternehmensberatung“ ausdrücklich im Titel aufnimmt – früher hieß sie noch „Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows“. Außerdem war es dem Branchenverband wichtig, dass der Wert der Unabhängigkeit als Nutzen von Unternehmensberatung ausdrücklich erwähnt wird: „…soll es KMU erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.“

Inhaltlich bleibt es beim bisherigen Verfahren unter Vorschaltung eines Informationsgesprächs bei Gründungen, sowie der Prüfung der Anträge durch die Leitstellen. Neu ist jedoch die weitgehende Vereinheitlichung der förderfähigen Kosten unabhängig von der Art der Beratung. Auch diese Vereinfachung begrüßt der BDU.

Hier wesentlichen Informationen:

  • Die Förderperiode gilt bis zum 31. Dezember 2026.
  • Zuschussfähig ist ein Beratungshonorar bis € 3500,- netto.
  • Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer.

Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten

  • im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2 800 Euro und
  • im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1 750 Euro.

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie z. B. Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells gleichzeitig die bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit. Ökologische Nachhaltigkeit kann nicht nur ein Thema im Zusammenhang mit Kosteneinsparungen, Ressourcenschonung oder Produktumstellung sein, sondern auch als hilfreiches Argument zur Erschließung neuer Zielgruppen herangezogen werden.

Wir prüfen bei Ihrem Projekt automatisch, ob für Sie ein Beratungszuschuss möglich ist.

Ich wünsche Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2023.

Ihr

Johannes Müller

 

 

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