Sandra Mitko

Höhere Erbschaft- und Schenkungssteuer bei Immobilien

von Sandra Mitko

Finanzkommunikation und Finanzierung

Stand 09.12.2022

Das geplante Jahressteuergesetz 2022, das noch im Dezember verabschiedet werden soll, enthält derzeit eine Änderung des Bewertungsgesetzes zur Ermittlung von Grundstückswerten für die Erbschaft- und Schenkungssteuer.

 

Diese geplanten Änderungen führen dazu, dass Immobilienvermögen ab 2023 höher bewertet werden, als es bisher der Fall ist.

Die Mehrbelastung für Erben kann sehr viel höher ausfallen, wenn durch die Höherbewertung ein höherer Steuersatz als bisher zur Anwendung kommt. Denn in der Erbschaftsteuer gelten, je nach der Höhe des vererbten Vermögens, verschiedene Steuersätze. So kann es passieren, dass man in eine höhere Stufe hineinrutscht und sich die Steuerbelastung im Extremfall sogar vervielfacht. Deshalb empfiehlt es sich, noch in diesem Jahr zu handeln!

Sollten Sie Ihr Haus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation zu übertragen, sollten Sie dies vorziehen und den Vertrag noch in diesem Jahr unterschreiben.

Es genügt, wenn dieses Jahr der notarielle Vertrag noch unterschrieben und beurkundet wird. Der Übergang des Eigentums kann im Jahr 2023 stattfinden.
 

 

 

 

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