Michael Wandt

DIGITAL JETZT! Staatliche Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands

Von Bettina Heitmeyer

Mehr Geld für mehr Gewinn - durch sinnvolle Digitalisierung mit Förderung

Stand 31.07.2020

Nicht nur, aber auch aufgrund der Corona Krise müssen viele Unternehmen des Mittelstands den Turbo einschalten, um den Stand der Digitalisierung voranzutreiben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen – auch Handwerksbetriebe und Freiberufler - mit dem Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ mit finanziellen Zuschüssen.

 

Das Programm wird aufgeteilt in zwei Fördermodule. Fördermodul 1 umfasst Investition in digitale Technologien, wie zum Beispiel Investitionen in Soft- und Hardware und damit verbundene Prozesse. Fördermodul 2 umfasst andererseits Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden im Digitalisierungsprozess.

 

„Gerade auch die mittelständischen Unternehmen können vom digitalen Zeitalter profitieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt sie mit dem neuen Förderprogramm „Digital Jetzt“ bei der Digitalisierung der Geschäftsprozesse und der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle“

Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie

 


Gefördert werden können zum Beispiel Investitionen in

• digitale Geschäftsprozesse
• digitale Geschäftsmodelle
• höhere IT Sicherheit


Das Antragsverfahren für das Förderprogramm startet am 7. September.

Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans bei Antragstellung. Dieser beschreibt Inhalte und Ziele des Vorhabens, zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen auf und enthält Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen.

Die maximale Fördersumme von einzelnen Unternehmen beträgt 50.000 €. Der Zuschuss berechnet sich anteilig an den jeweiligen Investitionskosten. Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50%
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45%
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40%

Für Förderungen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. eines Unternehmensnetzwerks oder Investitionen im Bereich IT-Sicherheit inkl. Datenschutz werden die Quoten um jeweils 5 Prozentpunkte erhöht. Unternehmen in strukturschwachen Regionen erhalten 10 Prozentpunkte mehr.

Ab dem 01.07.2021 werden die Förderquoten reduziert auf:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40%
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35%
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30%

 

Ausgeschlossen von der Förderung sind Standard Soft- und Hardware als erstmalige Grundausstattung des Unternehmens oder entsprechende Ersatz- oder Routineinvestitionen.

Bei Fragen zum Förderprogramm und zum Antragsverfahren stehen Ihnen die Experten der Johannes Müller Wirtschaftsberatung (BDU) jederzeit gerne zur Verfügung

 

 

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Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html