Michael Wandt

Was muss alles auf Kleinbeihilfen angerechnet werden?

Von Michael Wandt

Mehr Geld für mehr Gewinn - durch sinnvolle Digitalisierung mit Förderung

Stand 08.07.2020

Was muss alles auf Kleinbeihilfen angerechnet werden?

Da hat die Bundesregierung eine Kleinbeihilferegelung 2020 erlassen und so sollten frische 800.000 Euro Kleinbeihilfen an jedes Unternehmen fließen können.

Neuer Name - neues Glück? ... oder doch nur eine weiterer Fallstrick?

Wir alle wissen, dass es bei Subventionen (dazu gehören die Kleinbeihilfen) keine Erfüllungsgehilfen gibt, sondern nur "Mittäter".

 

Nun entwickelt sich gerade bei den Landesförderinstituten und bei der KfW die Auffassung, dass alle Zuwendungen, die in ein Projekt oder gar in ein Vorprojekt gehen, auf die Kleinbeihilfen angerechnet werden müssen. So müssen nun Umwelt-, Energieeffizienz-, Regional- und Innovationszuschüsse angerechnet werden.
Wo, bitte, steht das?

Wenn sich diese Auffassung durchsetzt, erfolgt die Kürzung und Innovationsprojekte werden verschoben, weil man kein Geld dafür bekommt?!?

Es ist wie immer, wenn in der Förderwelt etwas ganz neu ist. Es gibt jede Menge Interpretationsspielraum und es gibt keine Pauschalisierung. Jeder Fall ist anders.
Wie kann man da vermeiden, dass man falsche Angaben im Antrag macht? Es müssen alle Vorförderungen erfasst und dokumentiert werden und im Zweifel muss man diese angeben, auch wenn man eine Kürzung erwarten muss.

Auch das kann morgen schon wieder anders sein.

 

Bleiben Sie auf Empfang.

Mit wegweisenden Fördergrüßen

 

Ihr Michael Wandt

 

 

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