Soforthilfe NRW
von Johannes Müller
Stand 26.06.2020
Nach Auszahlung der coronabedingten Soforthilfe des Landes NRW gibt es einige Irritationen. In Kürze werden alle Soforthilfe-Empfänger benachrichtigt und gebeten, die Differenz zwischen der Soforthilfe und dem tatsächlichen Liquiditätsengpass bis zum 31.12.2020 an die zuständige Bezirksregierung zurückzuzahlen. Dazu müssen die Soforthilfe-Empfänger darlegen, wie hoch ihre tatsächliche Finanzierungslücke war.
Der Engpass errechnet sich aus der Differenz zwischen den tatsächlich fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb und den tatsächlichen laufenden, erwerbsmäßigen Ausgaben. Berücksichtigt werden dabei eingesparte Kosten. Nicht berücksichtigt allerdings werden dabei Personalausgaben. Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen und die Handwerkskammer OWL kritisieren das Verfahren.
Grundlage der Berechnung sollte immer der coronabedingte Umsatzausfall, gemindert durch die eingesparten Kosten, sein. Die jetzige Regelung „widerspricht den bisherigen offiziellen Verlautbarungen der Landesregierung und nach unserer Einschätzung auch den Formulierungen im Bewilligungsbescheid“, so eine Pressemitteilung der Handwerkskammer OWL und rät erst einmal abzuwarten bis eine rechtliche Klärung erfolgt ist.