Michael Wandt

Corona-Soforthilfen - Die Rückforderungswelle hat begonnen

Von Michael Wandt

Mehr Geld für mehr Gewinn - durch sinnvolle Digitalisierung mit Förderung

Stand 10.06.2020

Wer falsche Förderangaben macht ist ein Subventionsbetrüger?!

So steht es im § 264 des Strafgesetzbuches. Das gilt auch, wenn die Angaben aus Versehen falsch waren. Egal wie, falls es falsche Angaben waren, die zur Corona-Förderung führten, muss man so schnell wie möglich die Förderung zurückzahlen. Oft ist es damit getan (kein Kläger - kein Richter)? Amtliche Stellen müssen Anzeige erstatten müssen, wenn Sie in Kenntnis geraten.

 

Das ist ein juristisches Thema, aber wir als Fördermittelexperten haben hier schon gute Erfahrungen gemacht, wenn man auf das Förderinstitut als Berater eines Unternehmens zugeht und um Klärung bittet und nach Kenntnis die Rückzahlung durch das Unternehmen veranlasst. Das muss nur richtig gemacht werden. Sie wissen wie? Gut.

In unserer Expertentätigkeit haben wir täglich Abstimmungen mit Mitarbeitern von Förderinstituten. Wir hören hier, dass viele mit den Verwendungsprüfungen von Corona-Hilfen beschäftigt sind und es kaum richtige Nachweise gibt und in sehr vielen Fällen Gelder wegen falscher Verwendung oder fehlender Grundlage (fehlender Notlage) zurückgefordert werden.

Das ist ein Thema, dass die Förderung immer begleitet. Viele Unternehmen können ihre Zuschüsse nicht abrufen oder nicht behalten, weil die Unterlagen der Prüfung nicht standhalten.

Dabei steht doch alles in den Allgemeinen Nebenbestimmungen, die mit der Zusage übermittelt werden bzw. im Zuwendungsbescheid auf diese verwiesen wird. Nun ist lesen und verstehen manchmal zweierlei. Zudem sind viele Unternehmen auf einen Projektnachweis nicht eingerichtet. Wer kalkuliert seine Aufträge auf der Basis realer Angaben nach? Entsprechen die erhobenen Daten auch den allgemeinen Nebenbestimmungen?

Wie auch immer, eines ist klar: Kein Nachweis der Verwendung der Gelder im Sinne des Zuwendungsbescheides sorgt für eine Rückforderung der Gelder, mit Zinsen, 5 Prozent über der Umlaufrendite.

Es bleibt die Frage: Wie behalten Sie Ihren Zuschuss? Sie wissen wie? Gut.

Mit wegweisenden Fördergrüßen

 

Ihr Michael Wandt

 

 

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