Weiteres 25-Milliarden-Euro Programm für den Mittelstand in Vorbereitung
von Johannes Müller
Stand 27.05.2020
Die Bundesregierung plant weitere Förderzuschüsse. Die Überbrückungshilfen sollen monatlich bis zu 50.000 € betragen. Es ist geplant bereits Anfang Juni zu beginnen, da bei vielen Unternehmen der Geschäftsbetrieb nach dem Lockdown noch sehr stark verhalten anläuft und nach Meinung der Bundesregierung weiterer akuter Handlungsbedarf besteht.
Wie das „Handelsblatt“ und die „Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) gestern Abend berichteten, sollen ab Anfang Juni bis Dezember 2020 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Mitarbeitern diese Zuschüsse zur Existenzsicherung erhalten. Es gehe ausschließlich um Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar von Corona-bedingten Auflagen oder Schließungen betroffen sind.
Antragsberechtigt sollen KMUs aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Freiberufler sein.
Eine weitere Voraussetzung soll sein, dass ein Umsatzeinbruch von mindestens 60 % in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber den Monaten April und Mai 2019 vorliegt. Gefördert werden könnten Betriebskosten einschließlich des unabdingbaren Personalaufwands. Unternehmerlohn soll nicht förderfähig sein.
Bereits erhaltene Corona bedingte Zuschüsse sollen verrechnet werden.
Innerhalb der nächsten 10 Tage soll eine Verlautbarung des Bundeswirtschaftsministeriums vorliegen. Spätestens dann könnten die Anträge bei den zuständigen Bundesländern gestellt werden.