Johannes Müller

GEMEINSAMER SCHUTZSCHIRM um Lieferantenkredite deutscher Unternehmen zu sichern
 

von Johannes Müller

 

Wenn Kunden nicht zahlen: Forderungsausfälle versichern – Liquidität sicherstellen

Stand 28.04.2020

Zu Beginn der Corona-Krise haben wir bereits darauf hingewiesen, dass bei den die Liquidität stärkenden Maßnahmen mögliche Ausfälle der Lieferantenkredite noch nicht angegangen wurden. Jetzt gab das Bundesfinanzministerium in Berlin am Donnerstag, den 16.4.2020 bekannt, dass die Regierung für 2020 einen Schutzschild für Kreditversicherer einrichtet, der sich auf 30 Milliarden Euro beläuft und ein Geschäftsvolumen von rund 400 Milliarden Euro garantiert. Damit sind die Lieferantenkredite zunächst einmal im Wesentlichen auf dem bisherigen Level abgesichert.

 


Im Zuge unserer Beratungen innerhalb des BDU haben wir kurz darauf eine Videokonferenz mit dem Head of Direct & Partner Distribution der Euler Hermes Deutschland, Herrn Björn Albert, durchgeführt, zu dem wir seit seiner Zeit als Riskmanager bei der Commerzbank Bielefeld vor ca. 20 Jahren Kontakt gehalten haben, und der uns ausführlich über die Vereinbarung unterrichtet hat.


Er verwies auf das Umfeld einer geschwächten Weltwirtschaft, welche auch Deutschland als Exportnation besonders trifft. Man rechnet allgemein mit einer scharfen, aber temporären globalen Rezession, allerdings mit einer baldigen in den nächsten Monaten einsetzenden Erholung. Die Wirtschaftspolitik setzt alles daran, um eine Banken-Finanzkrise oder gar eine wirtschaftliche Depression zu verhindern.


Aber: Nicht alle Unternehmen werden es schaffen! (Anstieg der Insolvenzen in Europa +16%).


Es wurde von den deutschen Kreditversicherern gemeinsam mit der Bundesregierung ein gemeinsamer Schutzschirm verabredet, um Lieferantenkredite deutscher Unternehmen zu sichern. Der Bund übernimmt eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro für das Jahr 2020. Die Kreditversicherer tragen Verluste bis zu einer Höhe von 500 Millionen Euro sowie die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen, selbst.


Unternehmen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie in Schwierigkeit geraten bzw. geraten sind, stehen weiterhin Kreditlimite im größtmöglichen Umfang zur Verfügung.
 

 

"Unternehmen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie in Schwierigkeit geraten bzw. geraten sind, stehen weiterhin Kreditlimite im größtmöglichen Umfang zur Verfügung."
 

Johannes Müller, Geschäftsführender Gesellschafter, Johannes Müller Wirtschaftsberatung (BDU)

 


Aber:
Unternehmen, die losgelöst von der Corona-Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten sind, fallen nicht unter die nun getroffene Vereinbarung.

Auch sind Limite ausländischer Versicherungsnehmer nicht gedeckt. Ausländische Versicherungsnehmer profitieren nicht von der Schutzschirmvereinbarung.

 

Was bedeutet das nun für die Unternehmen?

  • Bestehende Limite sind aktuell sicher!
  • Keine großen Veränderungen in der Risikobewertung und -entscheidung!
  • Individuelle Risikobewertung und Grading-Einstufung auf Basis der Bilanzzahlen und Informationen.
  • Individuelle Risikoentscheidungen im Risk-Underwriting unter Berücksichtigung der Vorgaben des Schutzschirms und der Einzelbonitäten der Risiken.
  • Keine pauschalen Maßnahmen für Deutsche Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
  • Wie bisher: Maßnahmen nur bei Gefahr im Verzug, bereits umgesetzte Aktionen bleiben bestehen.
  • Vertraglich vereinbarte Parameter gelten unverändert fort. Kein Vorgehen, wie anfangs der Finanzkrise 2008.
     

Präsentationen zum Thema, sowie jeweils aktuelle Informationen und Analysen finden Sie online unter:
www.eulerhermes.de/corona, bzw. bei den anderen Warenkreditversicherern.
 

Abschließend noch folgender Rat:
Überprüfen Sie Ihre Forderungen auf mögliche Ausfälle. Beachten Sie, gerade in der heutigen Zeit trifft es oft die Unternehmen, mit denen man nicht gerechnet hat.

Machen Sie sich Gedanken, ob es nicht auch für Sie sinnvoll ist, Ihre Debitoren zu versichern. Lassen Sie sich beraten.


zurück zum Blog