Johannes Müller

Wichtige Informationen zum KfW-Schnellkredit
mit 100 % Haftungsfreistellung
 

von Johannes Müller

 

Wenn Kunden nicht zahlen: Forderungsausfälle versichern – Liquidität sicherstellen

Stand 15.04.2020

Die EU-Kommission hat über Ostern den neuen Maßnahmen zugestimmt, von heute (15.4.2020) an können die Unternehmen die Hilfen beantragen. Die Auszahlung durch die KfW beginnt zwar erst nächste Woche – allerdings werden viele Banken und Sparkassen in Vorleistung gehen, so dass die ersten Hilfen aller Voraussicht nach noch in dieser Woche fließen.

 

Der Kredithöchstbetrag pro Unternehmensgruppe ist auf 25% des Jahresumsatzes 2019 begrenzt; maximal jedoch auf 500.000 Euro für Unternehmensgruppen mit einer Beschäftigtenzahl ab 10 bis zu 50 Mitarbeitern und maximal auf 800.000 Euro für Unternehmensgruppen mit einer Beschäftigtenzahl von über 50 Mitarbeitern. Bis zur Erreichung des jeweiligen Kredithöchstbetrages ist eine mehrfache Antragsstellung möglich.

Die Kreditlaufzeit und Zinsbindungsfrist beträgt einheitlich bis zu 10 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Eine vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist möglich. Es gilt eine einheitliche Zinsmarge in Höhe von 3 % p.a., die endgültige Kondition wird am Bewilligungstag festgelegt.

Die Hausbank bleibt wie bei anderen Krediten mit Haftungsfreistellung verpflichtet, die Sorgfalt und Verfahrensweise anzuwenden, die sie auch bei eigenen Darlehen anwendet, mindestens jedoch die bankübliche Sorgfalt und Verfahrensweise.

Um die beabsichtigte schnelle Kreditgewährung sicherzustellen, ist für die Beantragung keine Risikoprüfung durch die Hausbank vorgesehen. Die Bestellung von Sicherheiten für den KfW-Schnellkredit 2020 ist nicht zulässig. Die Hausbank führt die Know-Your-Customer-Prüfung durch („Lerne Deinen Kunden kennen“, auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes von 2008) und bestätigt mit Antragstellung, dass die Programmbedingungen eingehalten sind.

 

"Die Hausbank bleibt wie bei anderen Krediten mit Haftungs-freistellung verpflichtet, die Sorgfalt und Verfahrensweise anzuwenden, die sie auch bei eigenen Darlehen anwendet, mindestens jedoch die bankübliche Sorgfalt und Verfahrensweise."
 

Johannes Müller, Geschäftsführender Gesellschafter, Johannes Müller Wirtschaftsberatung (BDU)


Im Einzelnen prüft und bestätigt die Hausbank folgende Punkte:

  • Anzahl der Mitarbeiter größer 10 bzw. Anzahl der Mitarbeiter größer 50
  • Höhe des Jahresumsatzes 2019
  • Einhaltung des Kredithöchstbetrags
  • Hat das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017—2019 einen Gewinn erzielt? Sofern es nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt aktiv gewesen ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.
  • Liegen Negativmerkmale über die vertretungsberechtigten Personen des Unternehmens oder über das Unternehmen selbst, gemäß aktueller Selbstauskunft einer allgemein anerkannten Auskunftei (in der Regel die Schufa) vor?


Der Antragsteller bestätigt unter anderem, dass das Unternehmen zum 31.12.2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwies, d.h.

  • keine ungeregelten Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen bestanden und
  • keine Insolvenzantragspflicht zum 31.12.2019 bestand und keine Absicht besteht, in den nächsten drei Monaten freiwillig einen Antrag zu stellen.
  • es sich zum Stichtag 31.12.2019 nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) handelte.
  • die Vergütung (einschließlich Gratifikationen, geldwerter Vorteile und sonstiger, auch gewinnabhängiger Vergütungsbestandteile) für Geschäftsführer und geschäftsführende Gesellschafter einen maximalen Betrag von 150.000 Euro pro Jahr und pro Person während der Laufzeit des Kredits nicht übersteigt.



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