Johannes Müller

Restrukturierungsrichtlinien der EU kurzfristig umsetzen

von Carsten Müller

 

Wenn Kunden nicht zahlen: Forderungsausfälle versichern – Liquidität sicherstellen

Stand 27.03.2020

Das Coronavirus hält die Welt weiter in Atem. Das private und auch wirtschaftliche Leben steht zumindest teilweise still. Schon anhand der bisherigen Entwicklung rund um die Ausbreitung und die Bekämpfung von Covid-19 lässt Rückschlüsse auf die Auswirkungen für die Realwirtschaft zu. Zahlungen von Kunden bleiben aus, Umsätze brechen abrupt ein, Kredite können nicht refinanziert werden - viele Betriebe werden im Zuge der Corona-Krise in die Insolvenz gedrängt.

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Welche Maßnahmen unterbrechen die Dynamik der Situation?
Die Bundesregierung hat jetzt ein milliardenschweres Hilfsprogramm und zusätzlich ein Schutzschild für Betriebe in der Krise präsentiert, der Steuerstundungen, Kurzarbeitergeld und KfW-Kredite im Gepäck hat. Sicherlich ein starkes Zeichen, aber reicht das wirklich angesichts der Dynamik, die diese Entwicklung genommen hat? Aus unserer täglichen Beraterpraxis wissen wir, dass sich bereits viele Unternehmen mit dem Thema Insolvenz beschäftigen (müssen) oder die Insolvenz sogar bereits beantragt haben. Vor allem Unternehmen im Tourismus-Bereich, die Luftfahrt, die Autobranche, Logistik-Unternehmen und nicht zuletzt die Handwerksbetriebe und der Einzelhandel sind nach aktuellem Kenntnisstand die am meisten betroffenen Segmente.

Der Rechtsrahmen für eine präventive Restrukturierung steht noch aus
Unserer Meinung nach fehlen weitere, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, die zum einen das wirtschaftliche Überleben ermöglichen und zum anderen die Risiken für die Unternehmensleitungen akzeptabel gestalten. Neben der Verlängerung der Insolvenzantragspflichten, erleichterten Finanzierungsmöglichkeiten in der Krise sowie der Begrenzung der Finanzierer-Haftung geht es hierbei insbesondere um eine in Deutschland schnelle und effektive Umsetzung von präventiven Restrukturierungsmaßnahmen. Jedes weitere Zögern treibt die Zahl der Insolvenzen weiter nach oben. Die wirtschaftlichen Auswirkungen und Folgen der Corona-Pandemie bis dato machen deutlich, dass ein rechtlicher Rahmen für entsprechende Restrukturierungsmaßnahmen im Vorfeld einer Insolvenz mehr als notwendig ist.

Umsetzung der Richtlinie - die Niederlande mit Vorbildfunktion
Schließlich ist die Restrukturierungsrichtlinie bereits am 28. März 2019 vom Europäischen Parlament auf Vorlage der Europäischen Union Kommission verabschiedet worden, was für alle Mitgliedsstaaten verbindlich ist. Allerdings gewährt Brüssel einen Zeitrahmen für die Umsetzung von maximal drei Jahren. Deutschland hat bislang die Richtlinie noch nicht umgesetzt. Ganz im Gegenteil zu einem unserer Nachbarländer. Bereits im Juli des vergangenen Jahres hat die Niederlande mit dem Dutch Scheme ihre Umsetzung der Richtlinie präsentiert. Von dieser frühen Umsetzung profitieren jetzt viele niederländische Firmen, die durch die Ausbreitung des Coronavirus und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen zusehends in die Krise rutschen.

Präventives Verfahren zeigt das Sanierungspotenzial auf
Auch in Deutschland ist jetzt eine schnelle Umsetzung gefragt. Ganz vehement fordert dies auch die Gesellschaft für Restrukturierung - TMA. Als in Finanzierungs- und Insolvenzfragen erfahrene Berater sehen wir in der zeitnahen Umsetzung dieser Richtlinie ebenfalls viele neue Chancen und Optionen für Unternehmen in der Krise. Können Unternehmen frühzeitig auf ein präventives Verfahren zurückgreifen, ist es je nach Fall möglich, Vermögenswerte zu erhalten, das Unternehmen nachhaltig zu sanieren, Arbeitsplätze zu sichern und zudem gleichzeitig auch höhere Befriedigungsquoten für Kreditgeber und Gläubiger zu erzielen. Dabei ziehen nicht nur große Unternehmen und Konzerne ihren Vorteil aus einem präventivem Restrukturierungsrahmen, vielmehr soll der Zugang zu diesem Verfahren auch für kleinere Betriebe einfach möglich sein.

Warnung vor einer möglichen Krise: Implementieren von Frühwarnindikatoren
Das Besondere daran: Nicht die Befriedigung der Gläubiger steht an erster Stelle, sondern die Rettung von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Selbstverständlich darf es hierbei immer nur um die Unternehmen gehen, die auch tatsächlich bestandsfähig sind. Ist diese Bestandsfähigkeit nicht vorhanden, sollte eine Liquidierung schnellstmöglich realisiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist vor allem das Implementieren von Frühwarnindikatoren, die bereits weit im Vorfeld mögliche Krisen anzeigen.

Um so früher Restrukturierungsmaßnahmen gestartet werden können, um so höher ist letztendlich auch die Möglichkeit, ein Unternehmen in Schieflage wieder auf einen Weg mit guten Zukunftsaussichten zu bringen. In Zeiten der Corona-Krise darf eine Umsetzung der Richtlinie daher nicht auf die lange Bank geschoben werden. Als Consultants mit Know-how und Expertise wissen wir, dass mit den richtigen Instrumenten und Maßnahmen in der aktuellen Krise zahlreiche Unternehmen wieder Fuß fassen. Müssen Sie vorher Insolvenz anmelden, stehen Existenzen auf dem Spiel.

Bleiben Sie gesund!

Herzlichst Ihr

Carsten Müller

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