Eine Kreditklemme in der deutschen Wirtschaft verhindern

 

Liebe Mandanten, Geschäftspartner und Interessenten,

mit einem milliardenschweren Hilfspaket der staatlichen Förderbank KfW sowie einer Lockerung bestimmter Kapitalvorgaben für Banken will die Bundesregierung eine Kreditklemme in der deutschen Wirtschaft verhindern.

Man prüft, die Bedingungen für die zugesagten Hilfen weiter zu lockern, indem der Staat die Haftung erneut erhöht. Es ist eine Grenze von 90 Prozent im Gespräch.

Ab sofort können Unternehmen diese Hilfen über ihre Hausbank beantragen. In der Zeit vom 23. März 2020 zunächst bis zum 14. April 2020 verzichtet die KfW auf die eigene Risikoprüfung der Anträge und übernimmt die Beurteilung der Hausbank auch als Basis für Ihre Entscheidung. Ob so weiter verfahren wird, soll nach den Erfahrungen dieser rd. 3 Wochen entschieden werden.

Der Start des neuen KfW-Sonderprogramms 2020 mit erhöhter Risikotoleranz, unterliegt aber noch dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission. "Mit einer Entscheidung hierzu wird im Laufe der nächsten Woche gerechnet", schreibt die KfW.

Die KfW kann mit ihren Hilfen bislang nur Liquiditätsprobleme lösen, aber keine Solvenzprobleme. Allerdings arbeitet das Finanzministerium auch an einem Notfallfonds für kleine und mittelständische Firmen, der auch über die KfW laufen soll. Hier könnten Unternehmen Staatshilfen bekommen, um Verpflichtungen wie Mietzahlungen zu erfüllen, wenn ihnen in der Corona Krise das Geschäft wegbricht. Die Arbeiten an diesem Hilfsfonds sollen Anfang kommender Woche abgeschlossen sein. Aber hier helfen auch Zuschussprogramme der einzelnen Bundesländer.

Sehr wichtig wird in der aktuellen Phase auch sein, dass die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden soll. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine entsprechende gesetzliche Regelung vor.

Die Creditreform berichtet von 345.000 Unternehmen, die älter als drei Jahre sind, mit 1,5 Millionen Beschäftigten und eine schwache oder noch schlechtere Bonitätsbewertung haben. Diese Unternehmen haben es besonders schwer Liquidität unterstützende Mittel zu erhalten. Da helfen nur aussagefähige Unterlagen mit einem zukunftsträchtigen Konzept, um die kreditgebenden Stellen zu überzeugen.

Aussagefähige Unterlagen sind:

  1. Die Bilanz 2018 mit Vorjahresangaben und ggf. weitere Unterlagen wie Steuerbescheide o.ä. sollten bei der Bank schon vorliegen.
  2. Möglichst gesicherte, vorläufige Zahlen per 31.12.2019 - alternativ betriebswirtschaftlicher Status
  3. Erste Informationen über den Verlauf des bisherigen Jahres unter anderem durch aktuelle BWA / SuSa
  4. Unternehmensplanung 2020 sowie eine aktualisierte Vorschau für 31.12.2020 und ggfs. 2021
  5. Vorlage der aktuellen Liquiditätsplanung, welche die künftigen Banksalden unter Einbeziehung der bestehenden Kreditlinien prognostiziert. Daraus sollte der künftige Betriebsmittelbedarf ersichtlich sein.
  6. Die Annahmen in der Unternehmensplanung und die strategischen Inhalte sollten dokumentiert werden.
  7. Gleichzeitig sollten liquiditätsstärkende Maßnahmen, wie z.B. Kurzarbeitergeld und Steuerstundungen eingeleitet worden sein.


Eine Folge des Mittelbedarfs der Unternehmen in der Krise werden beträchtlich höhere Zinsen und wie länger vorhergesagt strengere Standards sein. Die Party ist vorbei. Die Angst vor der Kreditklemme ist zu spüren. Banken berichten davon, dass auch solvente Unternehmen damit beginnen Kredite zu horten.

Viele Banken beschränken sich aktuell darauf die eigenen Kunden zu bedienen, und haben das Interesse an neuen Engagements verloren. Gute Bonitäten werden bevorzugt bedient, Unternehmen mit schwacher Bonität werden in NRW gern an die Bürgschaftsbank des Landes verwiesen. Man engagiert sich erst, wenn die Zusage einer Express-Bürgschaft oder Landesbürgschaft vorliegt.

Die Kreditherkunft spielt für eine solche Bürgschaft keine Rolle, es können Kredite der KfW, Landesförderinstitute oder Hausbankkredite verbürgt werden. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Zu warnen ist, wie in der letzten Krise, vor möglichen Folgen, die die Absicherung der Lieferantenkredite betrifft. Das wird sehr leicht übersehen, kann aber überlebenswichtig sein. Wichtig wäre es von Seiten des Staates, auch hier eine Absicherung in Form eines Schutzschildes bereit zu stellen, wie in der letzten Krise, wenn auch verspätet, geschehen. Auch für die Aufrechterhaltung der Lieferantenkreditlinien helfen aussagefähige Unterlagen und eine offensive Finanzkommunikation den Auskunfteien und Kreditversicherungen gegenüber.


Fazit:

  • Kreditklemme soll verhindert werden.
  • Ohne aussagefähige Unterlagen – keine Unterstützung
  • Unternehmen mit aussagefähigen Unterlagen kann sofort geholfen werden.
  • Kleinstunternehmen soll über Zuschüsse geholfen werden
  • 3-wöchige Insolvenzantragspflicht soll ausgesetzt werden
  • Beträchtlich höhere Zinsen für Betriebsmittelkredite erwartet
  • Künftig strengere Kreditstandards
  • Mögliche Einschränkungen bei Lieferantenkrediten erwartet


Als ausgewiesene Experten in der Beratung bei Unternehmenskrisen und in der Kommunikation mit Kapitalgebern sind wir für Sie mit unseren Kooperationspartnern stets gesprächsbereit!
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Bleiben Sie gesund!


Herzlichst


Ihr Carsten Müller