Johannes Müller

Unternehmensplanung in Krisenzeiten unmöglich?     Teil IV

von Johannes Müller

Finanzkommunikation und Finanzierung

Stand 01.03.2024

Die Analyse als wesentliches Instrument richtig nutzen

Allerdings lassen sich die vom BDU entwickelten Grundsätze ordnungsgemäßer Planung nicht pauschalisieren.

 

Denn es handelt sich hierbei immer nur um die berufsmäßigen Mindestanforderungen an die Unternehmensplanung im ordnungsgemäßen Rahmen.

Unternehmen können sich an den Vorgaben orientieren, müssen aber dennoch eigenverantwortlich für eine individuell ausgerichtete Unternehmensplanung sorgen. Im Mittelpunkt einer ordnungsgemäßen Unternehmensplanung steht immer die Entscheidung über das zukünftige Vorgehen und Handeln.

Das wichtigste Instrument im Vorfeld stellt dabei die Analyse dar. Diese bildet den Ausgangspunkt der Unternehmensplanung, bezieht sich auf den Ist-Zustand und wird genutzt, um mögliche Potenziale zu identifizieren sowie künftige Veränderungen und Entwicklungen im eigenen Umfeld zu prognostizieren.

 

Diese Anforderungen sind essenziell für das Erstellen der Unternehmensplanung

Beim Erstellen der Unternehmensplanung ist zwingend darauf zu achten, dass eine widerspruchsfreie Zielorientierung gewährleistet ist. Zudem sollten im Gesamtwerk auch Teilpläne integriert und mehrere Zeithorizonte erfasst werden. Außerdem müssen sich Datenänderungen stets flexibel in die Planungen einarbeiten lassen.

Wichtig ist auch, die Unternehmungsplanung mit dem Berichtwesen abzustimmen. Eine große Bedeutung kommt der Dokumentation der operativen Planung zu. Denn diese müssen nicht nur die Unternehmensleitungen nachvollziehen und beurteilen, sondern auch die Eigen- und Fremdkapitalgeber.

Dabei gilt: Je transparenter und glaubwürdiger die Planungen sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Unternehmen auch tatsächlich die richtigen Entscheidungen trifft. Dadurch vergrößert sich gleichzeitig auch die Wahrscheinlichkeit, dass die jeweiligen Finanzierungspartner die Vorhaben und Projekte begleiten werden.

 

Durch die integrierte Planung Risiken klassifizieren und bewerten

Eine integrierte Planung mit Sicht auf die Finanz- und Bilanzentwicklung sowie auf die Erfolgsentwicklung eines Unternehmens ist unabdingbar. Ohne eine entsprechende Planung können zum einen die unternehmensspezifischen Risiken nicht klassifiziert und umfassend bewertet werden. Zum anderen ist die integrierte Planung eine Voraussetzung für das Implementieren eines Risikomanagementsystems zur Früherkennung von Krisen sowie eines Krisenmanagements.

Dabei ist zu berücksichtigen: Nur wenn die Unternehmensplanung durch regelmäßige Forecasts und Soll-Ist-Vergleiche flankiert wird, stellt sie einen integrativen Bestandteil des unternehmensinternen Risikomanagementsystems dar. Zu Recht vertritt der BDU die Auffassung, dass die gesetzlichen Pflichten zum Krisenmanagement sowie zur Krisenfrüherkennung gemäß § 1 StaRUG erst dann erfüllt werden können.

 

 

Nutzen Sie die Chancen, die sich aus einem professionellen Planungsprozess ergeben.

Als externer Sparringspartner können wir dabei helfen, diesen Prozess professionell zu begleiten, Themen zu reflektieren und Maßnahmen einzuleiten.


Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns!

 

 

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