Johannes Müller

Unerwartet: Schon heute Anforderungen zum Thema Nachhaltigkeit für kleine Unternehmen!

von Johannes Müller

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Stand 06.09.2023

Wundern Sie sich nicht, wenn Ihre Hausbank Ihnen schon heute Fragen zum Thema Nachhaltigkeit stellt.

Banken benötigen von Ihren Firmenkunden immer genauere Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten und müssen in ihrem Kreditgeschäft immer stärker auf Klima- und andere Nachhaltigkeitsrisiken achten und erfragen von ihren Firmenkunden deshalb immer detailliertere Informationen. Dazu ist jetzt vom Bundesverband deutsche Banken (BdB) ein Fragenkatalog entwickelt worden, welcher, so hofft man, ähnlich wie beim Rating von allen Bankgruppen im Wesentlichen übernommen wird.

 

Nachhaltigkeit wird integraler Bestandteil des Kreditgeschäfts. Das werde sich auf Kreditentscheidung sowie Bepreisung auswirken.

Alle Unternehmen sollten sich daher im Rahmen der Finanzkommunikation mit diesen Datenanforderungen beschäftigen.

Die neuen Standards, die nach dem Willen der EU geschaffen wurden sind die drei Nachhaltigkeitsaspekte Umwelt (englisch:environment), Soziales (social) und Unternehmensführung (governance). Sie werden als ESG-Risiken bezeichnet. Durch die EZB und die deutsche Finanzaufsicht (Bafin) soll die Einhaltung künftig überwacht werden.

Zusätzlich sind neue Vorschriften geschaffen worden, wie das deutsche Lieferkettengesetz, welches in diesem Jahr in Kraft getreten ist und das verpflichtet große Unternehmen, die Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer Lieferkette zu achten und zu überprüfen. Es betrifft zwar zunächst direkt nur größere Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern, aber bereits ab 2024 auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern.

Wie man in der Praxis feststellt, kann es schon heute indirekt Auswirkungen auf kleinere Unternehmen haben, die als Zulieferer oder Dienstleister für größere Unternehmen tätig sind.

Das bedeutet, dass kleine Unternehmen unter 250 Mitarbeitern sich auf mögliche Anforderungen ihrer Kunden vorbereiten sollten, die zum Beispiel folgendes beinhalten können:

  • Eine Erklärung zur Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards in der eigenen Geschäftstätigkeit und in der Lieferkette
  • Eine Risikoanalyse zur Identifizierung von potenziellen Verstößen gegen diese Standards
  • Eine Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe von Verstößen
  • Eine Berichterstattung über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten
  • Eine Zustimmung zu Kontrollen oder Audits durch den Kunden oder Dritte

Wie sich das Thema Nachhaltigkeit für Ihr Unternehmen, Ihre Mandanten und Kunden direkt auswirkt und wie Sie damit am besten umgehen, darüber informieren wir Sie in unserem Webinar kommende Woche am 12.9.2023 von 12:00 Uhr – 13:00 Uhr.

 

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 Fragenkatalog Banken

 

 

 

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