Johannes Müller

KfW-Sonderprogramm UBR ab 09.05.2022

von Johannes Müller

Mehr Geld für mehr Gewinn - durch sinnvolle Digitalisierung mit Förderung

Stand 06.05.2022

Seit dem 9.4.2022 haben wir auf die Unterstützung der Bundesregierung durch ein Programm der KfW zur Unterstützung für mittelständische Firmen gewartet, welche von den Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die in diesem Zusammenhang von der Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen betroffen sind.

Ab Montag dem 9.5.2022 können nun die ersten Anträge gestellt werden.
 

 

 

Die KfW führt das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 ein. Die besondere Betroffenheit der Unternehmen kann in Umsatzrückgängen, Produktionsausfällen, Schließungen von Produktionsstätten oder gestiegenen Energiekosten bestehen.

Förderfähige Unternehmen müssen strukturell gesund sowie langfristig wettbewerbsfähig sein und dürfen zum 31.12.2021 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Definition gewesen sein.

Es werden u.a. bankdurchgeleitete Förderprogramme angeboten.


Zu beachten ist:

Dieses KfW-Sonderprogramm kann nur bis zum 31.12.2022 beantragt werden.

Weitere wichtige Merkmale:
KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Mittelstand (089) und große Unternehmen (079):


Fördervoraussetzungen:

Die Antragsteller müssen von den Kriegshandlungen oder den in diesem Zusammenhang erlassenen EU-Sanktionen oder wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen betroffen sein.

Die Betroffenheit ist gegeben bei:

  • einem Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt (Ukraine, Belarus, Russland): Davon wird ausgegangen, wenn der Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe der letzten 3 Jahre in den Märkten Ukraine, Belarus, Russland mindestens 10 % des durchschnittlichen Gesamtumsatzes der Unternehmensgruppe in den letzten 3 Jahren betrug.
     
  • nachgewiesenen Produktionsausfällen in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
     
  • nachgewiesenen Produktionsausfällen aufgrund fehlender Rohstoffe oder Vorprodukte, die unmittelbar oder mittelbar aus den Ländern Ukraine, Belarus oder Russland stammen
     
  • Schließung von Produktionsstätten in der Ukraine, Belarus oder Russland
     
  • besonders hoher Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten: Davon wird ausgegangen, wenn der Energiekostenanteil mindestens 3 % des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe im Jahr 2021 betrug.
     

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Antragsteller mindestens über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von zwei vollständigen Geschäftsjahren verfügt.

Es können Investitionen und Betriebsmittel mit einer Kreditlaufzeit von bis zu 6 Jahren bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit finanziert werden. Außerdem wird eine Haftungsfreistellung von 80 % , bzw. bei Unternehmen mit einem Gruppenumsatz über 500 Mio.€ von 70 % angeboten.

Die Bepreisung erfolgt nach dem bekannten risikogerechten Zinssystem ,

Bei Fragen zum KfW Sonderprogramm und zum Antragsverfahren stehen Ihnen die Experten der Johannes Müller Wirtschaftsberatung (BDU) gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert ein kostenloses Erstgespräch über unseren Terminkalender.
 


 


 

 

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