Antragstellung im Kfw-Sonderprogramm nur noch bis 30. April 2022 möglich
von Sandra Mitko
Stand 01.04.2022
Die KfW verlängert ihre Corona-Hilfe vorerst nicht mehr. Kleine Unternehmen stehen aktuell dennoch vor neuen Herausforderungen, etwa der Unterbrechung von Lieferketten und dem Anstieg der Energiepreise.
Im KfW-Sonderprogramm unterstützt die KfW Unternehmen mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen.
Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen aktuell
- für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro),
- für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Mio. Euro (bisher 1,125 Mio. Euro),
- für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro).
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.
Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren erhöht die KfW die Kreditobergrenze von bisher 1,8 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro.
Das KfW-Sonderprogramm steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des „Temporary Framework“ entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.
Bei Fragen zum KfW Sonderprogramm und zum Antragsverfahren stehen Ihnen die Experten der Johannes Müller Wirtschaftsberatung (BDU) gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert ein kostenloses Erstgespräch über unseren Terminkalender.