Änderungen zu Förderprogrammen: Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“
von Sandra Mitko
Stand 01.04.2022
Beim Förderprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows" der BAFA steht eine Revision an. Die entsprechenden Richtlinien gelten noch bis zum 31.12.2022 und sollen danach überholt werden. Ein Antrag kann sich hier demnach lohnen.
Für die Durchführung der Beratung und die Einreichung der Verwendungsnachweisunterlagen nach erfolgter Beratung gilt ab Zugang der unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung (Zusendung des Informationsschreibens nach Antragstellung) eine Frist von 6 Monaten. Spätestens jedoch am 31.12.2022 zum Auslaufen der Förderrichtlinie muss die Beratung abgeschlossen sein und die Verwendungsnachweisunterlagen bei der Leitstelle vorliegen.
Die BAFA-Beratungsförderung richtet sich sowohl an Jung-Unternehmen, die weniger als zwei Jahre alt sind als auch an Bestandsunternehmen, die das dreijährige Jubiläum schon hinter sich haben. Sie können entweder eine allgemeine oder eine spezielle Beratung beantragen. Die Beratungsdauer kann bis zu 5 Tage oder 40 Stunden betragen und damit sehr umfassend sein.
Die Bemessungsgrundlage variiert je nach Alter des Betriebs und seinem Standort. Bei Jung-Unternehmen liegt die maximale Bemessungsgrundlage bei 4.000 Euro Nettoberatungskosten. Für Bestandsunternehmen sind es 3.000 Euro.
Die Fördermittelexperten der Johannes Müller Wirtschaftsberatung (BDU) helfen Ihnen gerne weiter, wenn es darum geht, die passenden Fördermittel für ihr Unternehmen zu finden. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch unverbindlich über unseren Terminkalender.