Änderungen zu Förderprogrammen: Förderprogramm „Potentialberatung NRW“
von Sandra Mitko
Stand 01.04.2022
Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen sich Unternehmen und ihre Beschäftigten kontinuierlich weiterentwickeln. Die meisten Unternehmen wissen aber nicht, dass mit den richtigen Förderprogrammen hohe, nicht rückzahlbare Zuschüsse möglich sind. Bei der Gestaltung betrieblicher Prozesse mithilfe externer Beratung können Unternehmen zum Beispiel die Potentialberatung NRW in Anspruch nehmen.
Gefördert wird eine beteiligungsorientierte Beratung, die die Interessen Ihrer Beschäftigten miteinschließt. Denn Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Belegschaft sind wichtiges Betriebskapital. Kleine und mittlere Betriebe in NRW können die Potentialberatung in Anspruch nehmen, aber auch Unternehmen, die im Besitz der öffentlichen Hand sind, wie z.B. Stadtwerke oder Entsorgungsbetriebe.
Zum 01.07.2022 wird es Reduzierungen im Förderprogramm Potentialberatung NRW geben. Es lohnt sich daher kurzfristig einen Antrag zu stellen!
Weitere Hinweise zum Inhalt des Programms finden Sie in unseren Informationen aus der Beraterpraxis Nr. 08/2020