Neustarthilfe und Überbrückungshilfen weiter möglich
von Johannes Müller
Stand 20.01.2022
Für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 können Anträge auf Neustarthilfe gestellt werden.
Soloselbstständige, die auch im ersten Quartal 2022 von coronabedingten Beschränkungen stark betroffen sind, erhalten somit weiterhin umfassende Unterstützung. Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen über die Neustarthilfe 2022 bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung.
Unternehmen, die weiterhin stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, können Anträge auf Überbrückungshilfe IV stellen.
Die wichtigsten Neuigkeiten bei der Überbrückungshilfe IV sind:
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Alle Unternehmen, die im Dezember und Januar im Durchschnitt einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 30 Prozent der erstatteten Fixkosten in jedem Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind
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Auch im Januar 2022 können Umsatzeinbrüche infolge freiwilliger Schließungen als coronabedingt anerkannt werden, wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen oder vergleichbaren Maßnahmen die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist
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Förderung der Kontrollkosten zur Umsetzung von Zutrittsbeschränkungen etwa durch 2G- oder 2G plus-Regelungen
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Über die Bundesregelung Kleinbeihilfe können Unternehmen jetzt bis zu 2,3 Millionen Euro Förderung beantragen und über die Bundesregelung Fixkostenhilfe 12 Millionen Euro
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Durch den Eigenkapitalzuschlag und die Personalkostenpauschale können Unternehmen Zuschläge von 20 bis 70 Prozent auf die Fixkostenerstattung erhalten
- Streichung der Zuschüsse zu Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung
Die Programmbedingungen sind deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III.
Bei Fragen zur Neustarthilfe und den Überbrückungshilfen stehen Ihnen die Experten der Johannes Müller Wirtschaftsberatung (BDU) jederzeit gerne zur Verfügung.