Prof. Karl-W. Giersberg

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht betrifft nur wenige Unternehmen

von Prof. Karl-W. Giersberg

Wenn Kunden nicht zahlen: Forderungsausfälle versichern – Liquidität sicherstellen

Stand 12.02.2021

Unser Sanierungsexperte Prof. Dr. Karl-W. Giersberg weist zusammen mit anderen führenden Sanierungsexperten auf ein trügerisches Umfeld hin:
Viele Geschäftsführer glauben, dass wegen der Corona-Krise kein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Das ist ein gefährlicher Irrtum, der teure Folgen haben könnte. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

 

Auch der Jurist Lucas Flöther weist auf dieses Risiko hin. Es bestehe die Gefahr, dass viele Verantwortliche immer noch davon ausgingen, dass die Antragspflichten bei Insolvenz generell ausgesetzt seien, sagte der Sprecher, der im Gravenbrucher Kreis zusammengeschlossenen führenden Insolvenzverwalter der dpa. Sollten die betroffenen Unternehmen später doch noch Insolvenz anmelden müssen, werde rückwirkend ein verspäteter Antrag und der Verdacht auf Insolvenzverschleppung geprüft. Das könne für die Unternehmer zivil- und strafrechtliche Verfahren auslösen.

Die Ausnahme von der strengen Antragspflicht gelte von Februar bis Ende April nur für solche Unternehmen, die allein deshalb insolvent sind, weil sie die beantragten November- oder Dezemberhilfen noch nicht erhalten haben, und die durch die Hilfen wahrscheinlich überlebensfähig sind.

Dies bedeutet auch, dass der beantragte Betrag bei Auszahlung ausreichen muss, um die Zahlungsunfähigkeit zu beseitigten.

Unsere Experten können Ihnen bei der Prüfung der Insolvenzreife helfen und Sie bei der Akquirierung neuer Finanzmittel unterstützen.

Die Johannes Müller Wirtschaftsberatung (BDU) besitzt seit Jahren Erfahrung im Umgang und der Kommunikation mit Kapitalgebern in schwierigen Unternehmenssituationen. Gerade während der Corona Krise konnten wir vielen Unternehmen zu mehr Liquidität verhelfen.
 

Prof. Dr. Karl-W. Giersberg
Vereidigter Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen
Professor für Betriebswirtschaftslehre, insb. Finanzierung, Restrukturierung und Sanierung
 

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