Johannes Müller

Ansprechpartner der Länder für die steuerlichen Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus

von Johannes Müller

 

Wenn Kunden nicht zahlen: Forderungsausfälle versichern – Liquidität sicherstellen

Stand: 18.03.2020

In diesem Blogeintrag haben wir die Links zu allen zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländer zusammengetragen.

 

 

Baden-Württemberg:

Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt

>>Weitere Informationen<<


Bayern:

Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt ein Antragsformular bereit:

„Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus"

Damit kann der Antrag auf zinslose Stundung und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) bzw. des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gestellt werden.

Berlin:

Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt.

>>Weiter Informationen<<


Brandenburg:

Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt.

>>Weitere Informationen<<


Bremen:

Unternehmen sollen ihr zuständiges Finanzamt kontaktieren.

>>Weitere Informationen<<


Hamburg:

Unternehmen sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen.

>>Weitere Informationen<<


Hessen:

Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt.

>>Weitere Informationen<<


Mecklenburg-Vorpommern:

Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt.
Darüber hinaus hat die Landesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen.

>>Informationen unter<<


Niedersachsen:

Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt.

>>Weitere Informationen<<


Nordrhein-Westfalen:

Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt.

>>Weitere Informationen<<

>>Weitere Maßnahmen der Landesregierung<<


Rheinland-Pfalz:

Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt.

>>Weiter Informationen<<


Saarland:

Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt.

>>Weitere Informationen<<

>>Informationen zu den beschlossenen Maßnahmen
für die saarländische Wirtschaft<<


Sachsen:

Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt.

>>Weitere Informationen<<


Sachsen-Anhalt:

Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt.

>>Weitere Informationen<<


Schleswig-Holstein:

Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt.

>>Weitere Informationen<<


Thüringen:

Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt.

>>Weitere Informationen<<

 


Unternehmen finden...

...ihr zuständiges Finanzamt hier

...ihr zuständiges Hauptzollamt hier

...ihre zuständige Bürgschaftsbank hier