Michael Wandt

Staatshilfen /Corona-Krise - Wer vollständige Unterlagen hat oder erstellt, der bekommt auch Geld

Von Michael Wandt

Mehr Geld für mehr Gewinn - durch sinnvolle Digitalisierung mit Förderung

Stand 18.03.2020

Es gibt immer noch keine Möglichkeit die hier genannten Kredite und Bürgschaften zu beantragen. Das Kurzarbeitergeld und die Steuerstundungen sind schon aktiv.

Dazu haben einzelne Bundesländer Lösungen für schnelles Geld bis 50.000 oder 75.000 Euro geschaffen, die Mittel hierzu werden jeden Tag mehr. Es lohnt sich zu schauen oder jemanden zu fragen, der schaut.

Artikel als PDF lesen

 

Bitte beachten Sie, dass Antragsprozesse die Fleißigen von den Faulen trennen. Wer vollständige Unterlagen hat oder erstellt, der bekommt auch Geld.

Es gibt in vielen Programmen eine Nachweisverpflichtung. Man muss betroffenes Unternehmen sein. Wie dieser Nachweis erfolgen soll ist noch nicht mitgeteilt worden.

Wir warten … und informieren Sie, wenn wir wieder mehr wissen.

(Die Unterlage wurde zusammengetragen aus den Informationen verschiedener regionaler Wirtschaftsförderungen)images/stories/praesentationen/aktuelles/Blog/MW__Staatshilfen_Corona_Wer_vollstndige_Unterlagen_hat_oder_erstellt_der_bekommt_auch_Geld_MW_(1).pdf

 

Ansatz 1: Vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Bis Anfang April wird die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt:

Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

Informationen zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit sowie Online-Antragstellung: Kurzarbeitergeld

 

Ansatz 2: Lockerungen bei den Konditionen von KfW-Förderkrediten

  • Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit - Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden.

 

  • Durch höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro wird die Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe angeregt.
     
  • Für das Programm für größere Unternehmen wird die bisherige Umsatzgrenze von zwei Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Dieser „KfW Kredit für Wachstum“ wird umgewandelt und künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinanzierung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich (bisher nur Innovation und Digitalisierung) zur Verfügung gestellt.

- Die Risikoübernahme wird auf bis zu 70% erhöht (bisher 50%). Hierdurch wird der Zugang von größeren Unternehmen zu Konsortialfinanzierungen erleichtert.

  • Für Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz erfolgt eine Unterstützung wie bisher nach Einzelfallprüfung.
     
  • Allgemeine Informationen zum Thema „KfW-Förderkredite“ unter: KfW-Förderkredite
     
  • Konkrete Informationen zu den geänderten Kreditbedingungen der einzelnen KfW Programme finden Sie hier: geänderten Kreditbedingungen


Ansatz 3: Bürgschaftshöchstbetrag verdoppelt

Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10% erhöhen, damit die in der Krise schwer einzuschätzenden Risiken leichter geschultert werden können. Die Obergrenze von 35% Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50% erhöht.

Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen können.

Weitere Informationen zum Thema „Verdopplung Bürgschaftshöchstbetrag“ unter: Verdopplung Bürgschaftshöchstbetrag

 

 

Artikel als PDF lesen