Nachbericht zur Veranstaltung am 22. Januar 2019 in Herford
„Der tatsächliche Marktwert ist der, den der Käufer zu zahlen bereit ist."
Im ersten MüllerForum 2019 am Dienstag in Herford drehte sich alles um den Unternehmensverkauf als Baustein der Unternehmensnachfolge
Bünde, 25. Januar 2019 Rund 60 Teilnehmer folgten am Dienstagabend der Einladung zur Veranstaltung „Unternehmensverkauf als Baustein der Unternehmensnachfolge“. Zu dieser After-Work-Veranstaltung hatte die Johannes Müller Wirtschaftsberatung nach Herford ins Hotel Waldesrand geladen und dafür drei erfahrene Referenten gewonnen. Rechtsanwalt Dr. Nils Wigginghaus aus der Kanzlei BRANDI Rechtsanwälte aus Gütersloh und Wilhelm Bollmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater von Bollmann, Spielmann & Kollegen aus Bad Oeynhausen, zeigten auf, wie ein Unternehmensverkauf typischerweise abläuft und welche juristischen und steuerrechtlichen Fragen geklärt werden müssen. Im Vortrag von Johannes Müller, Inhaber der Johannes Müller Wirtschaftsberatung aus Bünde, ging es um die unterschiedlichen Methoden der Unternehmensbewertung.
In seiner Begrüßung und Einführung ging Carsten Müller, Junior-Chef und Gesellschafter der Johannes Müller Wirtschaftsberatung, auf die Brisanz des Themas ein und machte deutlich, dass nach den neuesten Zahlen rund 70.000 Unternehmensübergaben pro Jahr in Deutschland anstünden. So viele Betriebe wie nie zuvor hätten Probleme einen Nachfolger für ihren Betrieb zu finden. 15 Prozent der Unternehmen müssten sogar wegen ungeregelter Nachfolge schließen. Ganz wichtig sei es daher, so Müller, sich als Unternehmenslenker frühzeitig mit dem Thema Nachfolge auseinanderzusetzen und sich aktiv auf die Suche nach einer Nachfolgeregelung zu begeben - insbesondere wenn familieninterne Lösungen nicht möglich sind.
Die Teilnehmer erfuhren vom Steuerexperten Wilhelm Bollmann, dass Offenheit und Klarheit beim Austausch steuerlich relevanter Unterlagen bereits die halbe Miete im Verhandlungsprozess zwischen Verkäufer und Käufer ausmacht. Zudem stellte Bollmann die steuerrechtliche Bedeutung des Veräußerungszeitpunktes heraus und wie sich Ausgliederungen von wesentlichen Betriebsgrundlagen steuerschädlich für die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auswirken können.
Der Jurist Dr. Nils Wigginghaus ging insbesondere auf die Fallstricke im Verkaufsprozess ein und betonte, dass am Ende die Gewährleistung immer der Hauptstreitpunkt sei. Umso wichtiger sei es, in der Vertragsphase die Punkte Gewährleistung, Haftung, Kaufpreis und Fälligkeit sowie Wettbewerbsverbote eingehend zu prüfen.
Im Anschluss stellte Johannes Müller die verschiedenen Methoden zur Unternehmensbewertung vor. Dabei räumte er ein, dass es die eine Bewertungsmethode nicht gäbe. Auch hatte er einige unbequeme Wahrheiten parat, die beim Unternehmensverkauf eine Rolle spielen und sprach aus, was viele Verkäufer nicht gerne hören: „Der tatsächliche Marktwert ist der, den der Käufer zu zahlen bereit ist.“ Der Abend endete mit einer regen Fragen-Antworten-Runde.
Foto (v.l.n.r.): Johannes Müller, Johannes Müller Wirtschaftsberatung (Bünde), Dr. Nils Wigginghaus,
BRANDI Rechtsanwälte (Gütersloh), Wilhelm Bollmann, Bollmann, Spielmann & Kollegen (Bad Oeynhausen)