Johannes Müller

Insolvenzantragspflicht wieder in Kraft

von Johannes Müller

Wenn Kunden nicht zahlen: Forderungsausfälle versichern – Liquidität sicherstellen

Stand 14.05.2021

Ab dem 01.05.2021 ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgehoben worden. Sie galt zuletzt ohnehin nur noch für Unternehmen, die auf die Auszahlung der seit November vorgesehenen staatlichen Hilfen warteten. Ab dem 1. Mai 2021 gilt die Antragspflicht nun wieder für alle Unternehmen.

 

Der BDU und seine Restrukturierungsexperten aus dem Fachverband Sanierung- und Insolvenzberatung unterstützen die Entscheidung der Politik, die corona-bedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht mehr zu verlängern. Unternehmen müssen jetzt schnell einen Kassensturz machen und trotz Pandemie ihre Transformation anstoßen.

Welche Maßnahmen zur Unternehmensicherung wichtig sein können, erfahren Sie hier:


Brauchen Sie Unterstützung, um zu ermitteln wo Sie stehen und was mögliche Optionen sind?
Die Johannes Müller Wirtschaftsberatung (BDU) besitzt seit Jahren Erfahrung im Umgang und der Kommunikation mit Kapitalgebern in schwierigen Unternehmenssituationen. Unsere Experten können Ihnen bei der Prüfung der Insolvenzreife helfen und Sie bei der Akquirierung neuer Finanzmittel unterstützen.
 

 

>>Zurück zum Blog<<