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NRW-Soforthilfe - Rückmeldeverfahren gestoppt
Von Carsten Müller
Stand 15.07.2020
Anfang Juli haben die Behörden mit dem Abrechnungsverfahren begonnen und bis dato ca. 100.000 Soforthilfe-Empfänger um Rückmeldung ihres Finazierungsengpasses gebeten. Schnell kam es zu Kritik aus der Wirtschaft bezüglich des Abrechnungsverfahrens. So wurden zum Beispiel Personalkosten nicht anerkannt. Laut Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) wirken sich aber die Personalkosten, die nicht durch das Kurzarbeitergeld abgedeckt sind, besonders belastend für viele Unternehmen aus. Dieser und weitere Punkte haben nun dazu geführt, dass das Rückmeldeverfahren zunächst gestoppt wurde und das Land NRW die offenen Punkte mit dem Bund klärt.
Auf die Soforthilfe folgt die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes
Von Bettina Heitmeyer
Stand 10.07.2020
Ab heute startet das neue Zuschussprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen. Grundlegender Unterschied im Antragsverfahren ist die Tatsache, dass nicht - wie noch bei der Soforthilfe - der Unternehmer selbst den Antrag stellt, sondern Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer die jeweiligen Anträge für Ihre Unternehmen stellen. Das Verfahren ist voll digitalisiert. Ab heute können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Energie (BMWI) für das Verfahren registrieren. Nach der erfolgreichen Registrierung können dann in den nächsten Tagen die Anträge gestellt werden.
Was muss alles auf Kleinbeihilfen angerechnet werden?
Von Michael Wandt
Stand 08.07.2020
Was muss alles auf Kleinbeihilfen angerechnet werden?
Da hat die Bundesregierung eine Kleinbeihilferegelung 2020 erlassen und so sollten frische 800.000 Euro Kleinbeihilfen an jedes Unternehmen fließen können.
Neuer Name - neues Glück? ... oder doch nur eine weiterer Fallstrick?
Wir alle wissen, dass es bei Subventionen (dazu gehören die Kleinbeihilfen) keine Erfüllungsgehilfen gibt, sondern nur "Mittäter".
Unternehmensplanung in COVID-19-Zeiten
von Ralph P. Obersteiner
Stand 02.07.2020
Bereits in der Finanzkrise 2007 / 2008 und der anschließenden Euro-Krise haben viele Unternehmen festgestellt, dass starre Unternehmensplanungen mit mehrjährigen Planungszeiträumen kein adäquates Mittel sind, um mit den Herausforderungen einer solchen Krise umzugehen. Noch mehr gilt dies nun für die Zeit, während der wir mit der Corona-Virus-Pandemie und COVID-19 leben müssen.
Betriebliche Organisation in Zeiten von COVID-19 – Fehler und Strafen vermeiden
von Ralf Golanowsky
Stand 02.07.2020
Es ist unbestreitbar – die COVID-19 Pandemie stellt unsere Gesellschaft in privaten und öffentlichen Umfeldern vor enorme Herausforderungen. Unternehmen stehen konkret in der Verantwortung. Dabei geht es nicht nur um den Schutz von Menschen. Es gilt auch das Unternehmen vor Betriebsunterbrechungen zu schützen – eine mehrwöchige Quarantäne kann schnell die Existenz bedrohen. Als Superspreader an den Pranger gestellt zu werden sorgt für „unbezahlbare“ Publicity! Gesetzliche Vorgaben werden immer stärker behördlich kontrolliert. Fehlende Nachweise führen schnell nicht nur zu unliebsamen Diskussionen. Verstöße werden geahndet.
- Soforthilfe NRW - Johannes Müller_blog
- Corona-Soforthilfen - Die Rückforderungswelle hat begonnen - Michael Wandt_blog
- Neues Konjunkturpaket der Koalitionsfraktionen beinhaltet weitere Überbrückungshilfen - Johannes Müller_blog
- Weiteres 25-Milliarden-Euro Programm für den Mittelstand in Vorbereitung - Johannes Müller_blog